Sicherheitshinweise

An dieser Stelle finden Sie nützliche Tipps und Ratschläge.


Rauchmelder retten Menschenleben
Pfeil Feuerwehr warnt vor Gefahr durch Kohlenmonoxid
Lagerung brennbarer Flüssigkeit
Umgang mit Friteusen/ Fondeus/ Fettbränden
Grillzeit
Betrieb offener Kamine
Silvesterfeuerwerk
Spraydosen, Flüssiggas und Druckbehältern
Verhütung von Schäden in der Urlaubszeit
Sicherheitsratschläge für die Advents- und Weihnachtszeit
Verhaltensratschläge bei Unwetter-/ Sturmgefahren
Vermeidung von Wasserschäden bei Minustemperaturen
Hinweise zum Eichenprozessionsspinner


Rauchmelder retten Menschenleben

Rheinland-Pfalz hatte als erstes deutsches Bundesland die gesetzliche Verpflichtung zum Einbau von Rauchwarnmeldern im Wohnungsneubau mit Wirkung vom 31. Dezember 2003 eingeführt. Der Landtag hat am 27. Juni 2007 die Installationspflicht auch auf bestehende Wohnungen erweitert.

In der aktuellen Landesbauordnung heißt es im § 44 (8): In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Bestehende Wohnungen sind in einem Zeitraum von fünf Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes entsprechend auszustatten.

Mit dieser Regelung soll beruhend auf den Erfahrungen in den USA, England und Schweden der erreichte Ausstattungsgrad von Wohnungen mit Rauchwarnmeldern wesentlich erhöht werden.
Damit kann erreicht werden, dass die Zahl der Brandtoten merklich gesenkt wird, denn etwa 80% der rund 600 Menschen, die in Deutschland jährlich Opfer eines Brandes werden, sterben an Rauchvergiftung. Rauchwarnmelder warnen unmittelbar nach einem Brandausbruch, die Bewohner können sich unverzüglich in Sicherheit bringen, die Feuerwehr alarmieren, Nachbarn informieren und gegebenenfalls mit Löscharbeiten beginnen.

Informationen zu Rauchmeldern in privaten Haushalten finden Sie auch hier:

Informationsflyer der Initiative Rauchmelder-Lebensretter.de
Informationsfilm der Initiative Rauchmelder-Lebensretter.de
"Wohnungsrauchmelder hätte Leben retten können" (PDF- Datei)
Informationen des Landesfeuerwehrverbandes Rheinland-Pfalz
Internetseite von www.rauchmelder-lebensretter.de
Pfeil www.Qualitaetsrauchmelder.de

Höhere Qualität bei Rauchwarnmeldern mit „Q“

Einheitliche Kennzeichnung von Rauchwarnmeldern mit zuverlässiger Funktionsbereitschaft von mindestens 10 Jahren

Die erhöhten Qualitätskriterien und technischen Weiterentwicklungen bei Rauchwarnmeldern innerhalb der letzten Jahre konnten nicht mehr transparent durch ein gemeinsames Prüfzeichen am Markt dargestellt werden. Brandschützer und Fachberater forderten daher seit langem eine Kennzeichnung für qualitativ hochwertige Rauchwarnmelder, die für den Langzeiteinsatz besonders geeignet sind.

Zur besseren Verbraucherinformation gibt es daher jetzt das neue „Q“: ein unabhängiges Qualitätszeichen, das für Rauchwarnmelder mit erweiterter Qualitätsprüfung steht.

Qualitätsrauchmelder

Folgende Leistungsmerkmale sind ausschlaggebend:

Grundlage für das „Q“ ist die Erfüllung der erhöhten Anforderungen aus der neuen vfdb-Richtlinie 14-01. Die Prüfungen werden von notifizierten Prüfinstituten wie VdS Schadenverhütung und Kriwan Testzentrum durchgeführt.

Das neue „Q“ ersetzt keinesfalls die EN 14604, sondern ergänzt sie in Bezug auf Kriterien, die aufgrund der EN 14604 nicht gefordert werden, auf die sich also die CE-Kennzeichnung nicht bezieht. Beratern und Verbrauchern, die Wert auf besondere Qualität und Zuverlässigkeit legen, bietet es eine verlässliche Entscheidungshilfe.

„Endlich werden die mindestens 10 Jahre Lebensdauer nicht nur für die Batterie, sondern auch für den Rauchwarnmelder selbst geprüft und belegt“, erläutert Christian Rudolph, Vorsitzender des Forums Brandrauchprävention in der vfdb. Der Vizepräsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV), Bernd Pawelke, erklärt den Nutzen für den Verbraucher: „Das neue ‚Q’ bietet eine unabhängige und einheitliche Kennzeichnung von Qualitätsmeldern zur Orientierung am Markt. Brandschützer, Dienstleister und Berater haben zudem Antworten auf Verbraucherfragen, wenn es um die qualitative Unterscheidung von Rauchwarnmeldern geht.“

www.rauchmelder-lebensretter.de


Feuerwehr warnt vor Gefahr durch Kohlenmonoxid

Es ist geruchs- und geschmacklos, und schon wenige Atemzüge können zum Tod führen: Kohlenmonoxid entsteht bei einem unvollständigen Verbrennungsvorgang. „Häufig ist eine fehlerhafte Verbrennung in Gasthermen die Ursache von Unfällen“, warnt Hartmut Ziebs, Vizepräsident des Deutschen Feuerwehrverbandes, angesichts der jüngsten Feuerwehreinsätze aufgrund von teils tödlich verlaufenen Kohlenmonoxidvergiftungen.

Eine weitere Gefahrenquelle ist das Betreiben von Gasstrahlern oder -pilzen in geschlossenen Räumen. Zudem setzen auch Verbrennungsmotoren das Gas frei: „Der Benzin-Rasenmäher oder die Benzin-Kettensäge sollte deshalb nie in der geschlossenen Garage
repariert und dann ausprobiert werden“, mahnt Ziebs. „Kohlenmonoxid kann ein Mensch nicht bemerken – es löst bei uns keine Warnsensoren
aus wie etwa Erdgas, dem ein warnender Geruchsstoff beigemischt ist“, erklärt der DFV-Vizepräsident.

Das Gas mit dem Kürzel CO bindet sich im Blut an die roten Blutkörperchen (Hämoglobin) und verdrängt dabei den Sauerstoff. Nach wenigen Atemzügen kann dies bereits zu schweren Vergiftungserscheinungen und zum Tod führen. „Schon im Verdachtsfall
einer Kohlenmonoxidvergiftung sollte man schnell reagieren“, appelliert Ziebs.

Der Deutsche Feuerwehrverband gibt dafür folgende Handlungshinweise:
• Nehmen Sie beim Betrieb gasbetriebener Geräte plötzlich auftretende Kopfschmerzen ernst – sie sind ein erstes Anzeichen für eine mögliche Vergiftung. Begleitet werden sie unter Umständen von Bewusstseinseintrübung.
• Beim Verdacht des Auftretens von Kohlenmonoxid verlassen Sie sofort den betroffenen Raum. Sofern möglich, sollte man die Fenster öffnen, um zu lüften.
• Wenn es Ihnen ohne Eigengefährdung möglich ist, schalten Sie das möglicherweise verursachende gasbetriebene Gerät aus.
• Alarmieren Sie im Verdachtsfall Feuerwehr und Rettungsdienst über die
europaweit gültige Notrufnummer 112!

Nicht nur umsichtiges Handeln, sondern auch technische Vorsorge können dazu beitragen, Unfälle zu verhindern:
• Ein wichtiger Beitrag zur Prävention ist die regelmäßige Wartung der Heizungsanlage zum Beispiel durch den Schornsteinfeger. Diese ist ein Mal pro Jahr Pflicht. So kann beispielsweise festgestellt werden, ob ein Lüftungskanal blockiert wird und die Heizgase oder Abgase daher nicht einwandfrei abziehen. Dies kann auch durch Vogelnester verursacht werden.
• Verwenden Sie die Anlagen sachgemäß. Bei Etagenheizungen sind die Lüftungsschlitze der jeweiligen Türen der Gasthermen frei zu halten und nicht zu verstellen, sonst erhält die Anlage zu wenig Sauerstoff.
• Es gibt mittlerweile Rauchmelder, die auch vor der Freisetzung von Kohlenmonoxid warnen. Sinnvoll ist die Installation eines solchen Gerätes in der Nähe der Gastherme. Erhältlich sind diese speziellen CO-Melder im Fachhandel.


Lagerung brennbarer Flüssigkeiten

Für die Lagerung brennbarer Flüssigkeiten gelten folgende Regeln:

Quelle: Merkblatt zur Schadenverhütung - Hessische Brandversicherungskammer


Sicherheitshinweise zum Umgang mit Friteusen/ Fondues und Fettbränden

Friteusen sollten niemals unter eingeschalteten Dunstabzugshauben betrieben werden. Leichtflüchtige Fettbestandteile bilden mit ausreichender Luftverwirbelung leichtentzündliche Gemische.

Auf Überhitzung des Fritierfettes achten; nur hochsiedende Fette, keinesfalls normales Haushaltsöl zum Fritieren verwenden.

Download: Video Fettexplosion (4,33 MB)

Ausreichend erwärmtes Fritierfett hat Temperaturen von weit über 100 Grad Celsius. Gerät Wasser, z.B. in Form von Eis bei tiefgekühltem Fritiergut, in heißes Fett, verdampft es sofort. Dabei tritt eine erhebliche Volumenzunahme ein (Anmerkung: aus einem Liter Wasser entstehen etwa 1.700 Liter Wasserdampf). Es kommt zum eruptionsartigen Überschäumen des heißen Fettes, das sich bei entsprechender Luftverwirbelung schlagartig entzünden kann (Fettexplosion).

Niemals Fettbrände in Pfannen, Töpfen, Friteusen o.ä. Gefäßen mit Wasser löschen!

Das ins flüssige Fett eindringende Wasser verdampft schlagartig. Dabei vergrößert es sein Volumen (flüssig nach dampfförmig) um das 1700-fache (!) und schleudert so feinste, brennende Fetttröpfchen- wie ein Feuerspucker- aus dem Gefäß. Der entstehende- bis einige Meter durchmessende- Feuerball entzündet alles in seiner Umgebung. Wer sich noch selbst retten kann und die schweren Verbrennungen überlebt, bleibt oft ein lebenlang gezeichnet. Vom Sachschaden mal ganz abgesehen.
Solche Brände werden von Laien durch das Abdecken des Gefäßes mit einem passenden Deckel am einfachsten gelöscht. Auch entsprechend geeignete Feuerlöscher können verwendet werden. Wichtig ist es zudem, die weitere Energiezufuhr der Kochstelle oder des Gerätes abzuschalten. Die Feuerwehr sollte auf jeden Fall gerufen werden, denn auch nach einigen Minuten kann sich das Fett nach dem Entfernen des Deckels wieder entzünden. Auch kann sich der Brand beispielsweise durch die Dunstabzugshaube unbemerkt ausdehnen. Die Feuerwehr ist es auch die mit entsprechenden öffentlichen Vorführungen bei Gelegenheiten, wie zum Beispiel dem "Tag der offenen Tür" auf die Brisanz dieser Haushaltsbrände hinweist.

Bei Fondues, Raclettes, Feuerzangenbowlen u.a. werden die Öfchen mit Spiritus (Flammpunkt unter 21 Grad Celsius) betrieben. Der Umgang mit dieser leichtentzündlichen Flüssigkeit erfordert besondere Vorsicht. Niemals in noch heiße, ausgebrannte Behälter Brennstoff nachgießen.

Für alle Fälle immer ein angefeuchtetes Handtuch zum Ersticken der Flamme bereithalten.

Niemals Benzin, Feuerzeugbenzin o.ä. verwenden; Explosionsgefahr!


Sicherheitshinweise für die Grillzeit

Der unsachgemäße Umgang mit Grillgeräten und Brandbeschleunigern im Garten, auf dem Balkon usw. kann sehr leicht zu Brand- oder Unfallgefahren führen.

Aus diesem Grund sollten die nachfolgenden Sicherheitshinweise beachtet werden:

Mehr Tipps zum Thema Brandverletzungen bei Kindern und Jugendlichen gibt es auf der Homepage der Initiative für brandverletzte Kinder "Paulinchen e.V.".

Informationsflyer der Initiative für brandverletzte Kinder
"Paulinchen e.V.":

So schützen Sie Ihr Kind vor Verbrennungen und Verbrühungen


Brandsicherheit beim Betrieb offener Kamine

In der kalten Jahreszeit erfreuen sich offene Kamine als Zweitheizung immer größerer Beliebtheit.

Die gesetzlichen Grundlagen zum Einbau eines offenen Kamins in ein Gebäude sind in der Landesbauordnung, der Feuerungsverordnung sowie in den Richtlinien über Feuerungsanlagen, Wärmepumpen und Brennstofflagerung festgeschrieben. Die Bescheinigung zum Betrieb eines offenen Kamins wird durch den Bezirksschornsteinfegermeister ausgestellt. Der Bezirksschornsteinfegermeister berät auch den Verbraucher.

Besonders beim Verbrennen von harzreichen Hölzern, wie zum Beispiel Fichten- oder Kiefernholz kommt es zu starkem Funkenflug, es besteht die Gefahr eines Brandes. Um dies zu vermeiden, muss vor dem Kamin mindestens eine 50 cm breite Bodenplatte aus feuerbeständigem Material (Stahl, Fliesen) verlegt sein. Diese Bodenplatte muss seitlich mindestens 30 Zentimeter über die Öffnung des Kamins hinausragen. Außerdem ist es empfehlenswert, vor der Öffnung ein Funkenfluggitter anzubringen.

Durch die Strahlungswärme können ungeschützte Bauteile und Möbel aus brennbarem Material in Brand geraten. Um eine Brandgefahr auszuschließen, muss ein Sicherheitsabstand der brennbaren Teile vom Kamin von mindestens 80 Zentimeter eingehalten werden.

Beim Anzünden sollte der Kamin mit feinem Anzündholz langsam aufgeheizt und anschließend kontinuierlich befeuert werden.

Nach dem Bundesimmisionsschutzgesetz dürfen in häuslichen Feuerstätten nur raucharme Brennstoffe und naturbelassenes Holz (in Stücken oder Scheiten) verbrannt werden. Auf keinen Fall darf Holz verbrannt werden, das lackiert oder sonstwie chemisch behandelt wurde. Auch Spanplatten und Tischlerplatten gehören wegen der Bindemittel und Leimbestandteile nicht in den Kamin.

Grundsätzlich sollte ein offener Kamin niemals ohne Aufsicht beheizt werden.


Sicherheitshinweise zum Silvesterfeuerwerk

Durch unsachgemäßen oder unachtsamen Umgang mit Silvesterfeuerwerk ereignen sich jedes Jahr zahlreiche Unfälle und Brände. Die Tatsache, dass Feuerwerkartikel frei verkäuflich sind, darf nicht darüber hinweg täuschen, dass hier mit Sprengstoffen umgegangen wird.

Ratschläge zum Jahreswechsel:

Im Brandfall:

Bei Verletzungen:

Weitere Informationen zum sicheren Umgang mit Silvesterfeuerwerk:

Pfeil Informationsblatt der Polizei


Sicherheitshinweise zu Spraydosen, Flüssiggas und Druckbehältern

Unter Druck verflüssigte brennbare Gase, sog. Flüssiggase, sind als sauberer Brennstoff in Haushaltungen, Gewerbe oder auch bei Camping- und Freizeitarbeiten beliebt.
Flüssiggas lässt sich leicht in einfachen Stahlblechflaschen oder -tanks transportieren bzw. lagern; es ist schwerer als Luft. Unkontrolliert ausströmendes Gas bildet regelrecht unsichtbare Seen an tiefer gelegenen Stellen, die hochexplosiv sind.
Das Aufstellen bzw. Lagern von Flüssiggasbehältern ist unzulässig in Räumen unter Erdniveau (Kellerräume), in Treppenräumen, Fluren, Durchgängen und Durchfahrten
Der Umgang mit Flüssiggas setzt größte Vorsicht voraus; Installationen dürfen deshalb nur von anerkannten Fachleuten durchgeführt werden


Verhütung von Schäden in der Urlaubszeit

Viele Brände haben technische Ursachen, z.B. Heißlaufen von Motoren, Kurzschluß Überhitzung von Geräten usw.. Solange jemand zu Hause ist, kann ein Defekt oft rechtzeitig bemerkt und damit Schaden verhindert werden.

Sind Haus oder Wohnung vorübergehend unbewohnt, z.B. weil Sie im Urlaub sind, liegen die Dinge anders. Die Gefahr eines Einbruchs, einer Brandstiftung oder eines technischen Defektes, der zu erheblichen Schäden führen kann, steigt. Deshalb sollten Sie rechtzeitig Vorsorge treffen, und zwar durch

Technische Maßnahmen:

Vorbeugende Maßnahmen:

Quelle: Merkblatt zur Schadenverhütung - Hessische Brandversicherungskammer


Sicherheitsratschläge für die Advents- und Weihnachtszeit

Jedes Jahr ereignen sich bundesweit viele Brände, die auf den unvorsichtigen Umgang mit Kerzenlicht und entflammbarer Weihnachtsdekoration zurückzuführen sind. Sie verursachen durch ihr teilweise explosionsartiges Abbrennen nicht nur hohe Sachschäden, sondern bringen auch Menschenleben in Gefahr.

Beachten Sie daher folgenden Sicherheitsratschläge:

Fast alle Vorsichtsmaßnahmen, die bei der Verwendung von Wachskerzen notwendig sind, entfallen. wenn Sie elektrische Lichterketten verwenden: Verzichten Sie daher zu Ihrer Sicherheit - und besonders wenn noch kleine Kinder im Haushalt leben - auf echte Kerzen am Weihnachtsbaum.
Moderne Lichterketten, beispielsweise mit Flackerlicht, sind eine gute Alternative. Achten Sie jedoch beim Kauf auf das "GS"-Zeichen (für Geprüfte Sicherheit durch Zertifizierungsstellen wie TÜV oder VDE).

Was tun, wenn es doch brennt?

Die Feuerwehr Mainz wünscht Ihnen eine besinnliche und unfallfreie Weihnachtszeit.

 


Verhaltensratschläge bei Unwetterwarnungen

Personen werden häufig durch Bäume, herabfallende oder herumfliegende Gegenstände verletzt. Informieren Sie sich über Radio, Fernseher oder Internet über aktuelle Wetterwarnungen.

Verhaltensratschläge:

Allgemein gilt:
Melden Sie Gefahrenstellen und Schäden, bei denen Sie Hilfe brauchen, unter der Notrufnummer 112. Bitte halten Sie die Telefonleitungen während eines Unwetters für Notfälle frei und melden Sie Schäden, von denen keine akute Gefahr ausgeht, erst nach dem Ende des Unwetterschubes.
(Quelle: Deutscher Feuerwehrband/ DWD/ DKKV)

Amtliche Unwetterwarnungen und Informationen zur aktuellen Warnlage finden Sie auf den Internetseiten des Deutschen Wetterdienstes:

http://www.dwd.de/de/WundK/Warnungen/index.htm

Was kann man zur Vorbeugung tun?

Regelmäßige Prüfung

Informationsflyer des DKKV (Deutsches Komitee Katastrophenvorsorge e.V.) zur Selbsthilfe bei Unwettern:
Infoflyer "Unwetter über Europa"


Vermeidung von Wasserschäden bei Minustemperaturen

Neben den Beeinflussungen durch die Witterung z. B. im Straßenverkehr können auch im Haushalt Probleme auftauchen. Es muss besonders damit gerechnet werden, dass Leitungen und Anlagen in ungeschützten Bereichen einfrieren und entweder dabei oder beim Auftauen einen Schaden verursachen.

Stehendes oder nur sehr schwach fließendes Wasser kann durch Kälteeinfluss gefrieren. Dabei dehnt sich das entstehende Eis aus und kann zum Beispiel Leitungen und umgebendes Mauerwerk aufsprengen. Werden derartige Schäden zu spät bemerkt, entsteht zudem im Frühjahr bzw. bei einsetzendem Tauwetter beim Auftauen ein Wasserschaden.
Ungeschützte wasserführende Armaturen - beispielsweise Leitungen in Freibereichen oder in Gärten, aber auch stillgelegte Heizungseinrichtungen - sollten daher nicht unnötig der Kälte ausgesetzt werden. Wenn möglich sind diese Anlagen vollständig zu entleeren.
Ist es nicht möglich, das Wasser komplett abzulassen, sollte für einen ständigen geringen Wasserdurchfluss gesorgt werden. Zusätzliche Isolierungen können ebenso das Eindringen der Kälte verzögern. Bei länger anhaltendem Frost ist jedoch auch mit diesen Hilfsmitteln ein Einfrieren nicht sicher auszuschließen.

Ist es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen dennoch zu gefrorenem Wasser in Leitungen oder sonstigen Anlagen gekommen, muss das Wasser vorsichtig aufgetaut werden. Hier empfiehlt sich zum Beispiel der Einsatz von heißen Ziegelsteinen, Heizmatten oder Wärmflaschen, aber auch von Haartrocknern, Heizlüftern und Heißluftgebläsen. Dabei ist aber unbedingt zu beachten, dass diese Geräte nicht unbeaufsichtigt betrieben werden sollten, da durch Überhitzung auch eine Brandgefahr besteht. Von der Verwendung von offenem Feuer oder von direktem Einsatz von Strom zum Auftauen ist aufgrund der drohenden Gefahren (Brandgefahr, Stromschlag) abzuraten. Im Zweifelsfall sollte ein Fachmann (z.B. Klempner oder Installateur) zu Rate gezogen werden, um das eingefrorene Wasser wieder zu entfernen. Überprüfen Sie aber immer vor dem Auftauen bzw. einsetzendem Tauwetter die gefrorenen Anlagenteile auf eventuelle Undichtigkeiten und Risse, die beim Frost aufgrund der Ausdehnung entstanden sein könnten. Tauen die Leitung unkontrolliert auf, können die defekten Leitungen einen immensen Wasserschaden verursachen. Schwachpunkte sind hierbei u. a. die Eckventile.


Hinweise zum Eichenprozessionsspinner

Der Eichenprozessionsspinner ist in Süd- und Mitteleuropa verbreitet. Seit 2003 ist ein verstärkter Befallsdruck im Westen Deutschlands zu verzeichnen. Mit einer Geschwindigkeit von 20 – 30 Km pro Jahr ist das Insekt von Belgien und Holland kommend am linken Niederrhein in den vergangenen Jahren vermehrt auch in unser Gebiet eingewandert. Hauptsächlich an Eichen und nur gelegentlich auch an Hainbuchen sind die Anfang Mai schlüpfenden Raupen, die Lichtungs- und Kahlfraß an den Wirtsbäumen verursachen, anzutreffen. Aus forstwirtschaftlichen Gründen sind Maßnahmen gegen den Eichenprozessionsspinner nur in Ausnahmefällen gerechtfertigt.

Für den Menschen im besiedelten Raum sind in erster Linie die Haare der 3. Larvengeneration Ende Mai/Anfang Juni durch ihre Allergie auslösende Wirkung problematisch. Bei Hautkontakt können Rötungen und Quaddeln, Entzündungen oder Knötchen entstehen, die ca. 1 bis 2 Wochen anhalten. Eingeatmete Härchen lösen bronchitische Reizungen und Husten aus.

In stark frequentierten Bereichen lässt das zuständige Grünamt die Raupennester (Gespinste) durch einen Fachbetrieb entfernen. Entlegene Befallsstandorte erfordern kein unmittelbares Handeln. Das Lagern oder gar Berühren der Gespinste sollte jedoch in jedem Fall vermieden werden.

Vorsichtsmaßnahmen:

Download/ Link:

Info-Merkblatt der Bay. Landesanstalt für Forstwirtschaft (PDF)

Wikipedia "Eichenprozessionsspinner" (externer Link)


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Feuerwehrnotruf: 112


Downloads:

Notruf- Fax 112 für Gehörlose und Sprachbehinderte
(PDF- Datei)

Sirenensignal "Warnung der Bevölkerung"

Merkblatt "Freie Fahrt für Ihre Feuerwehr" (PDF-Datei)

Merkblatt "Blaulicht und Martinhorn-was tun?" (PDF-Datei)

Fachzeitschrift Brandhilfe: Einsatzbericht vom Brand "Kronberger Hof" (PDF-Datei)

Informationen zum Umgang mit Wespen/ Stechinsekten (PDF-Datei)

Informationsflyer der Initiative Rauchmelder-Lebensretter.de (PDF-Datei)

Informationsfilm der Initiative Rauchmelder-Lebensretter.de

"Wohnungsrauchmelder hätte Leben retten können" (PDF- Datei)

Informationen des Landesfeuerwehrverbandes Rheinland-Pfalz zu Rauchmeldern

Informationsflyer der Initiative für brandverletzte Kinder
"Paulinchen e.V.":
So schützen Sie Ihr Kind vor Verbrennungen und Verbrühungen